neue Fristen für die Prüfungen

von Nicolai Garrecht (Kommentare: 0)

Das Bundesministerium und viele Prüfungsausschüsse teilen unsere Meinung, dass sich ein wirksamer Schutz über längere Zeit an Bord nicht umsetzen läßt. Dies zeigt sich nun auch in dem am 15.05.2020 beschlossenen Erlass:

Für Bewerber/-innen, deren Fristen vom 13. März 2020 bis zum 18. Mai 2020 gehemmt waren, gelten für die Wiederholung von Prüfungen und Ablegung einzelner Prüfungsteile folgende Stichtagsregelungen:

- Sportbootführerschein See bis zum 30.06.2021
- Sportküstenschifferschein bis zum 30.06.2022
- Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) bis zum 30. Juni 2022 und
- Sportseeschifferschein (praktischer Teil) bis zum 30. Juni 2023
- Sporthochseeschifferschein bis zum 30. Juni 2022

Bis zu den jeweiligen Stichtagen können die vorgenannten Bewerber/-innen die entsprechenden Prüfungen wiederholen bzw. Teilprüfungen ablegen.

Von daher spricht auch nichts Bürokratisches mehr dagegen, Euren Törn für 2021 zu buchen.

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